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KFZ-Haftpflichtversicherung
Wir alle haben es und sind darauf angewiesen und wir lieben
es auch:
unser Auto. Das beliebtest Fortbewegungsmittel kostet eine Menge
Geld. Wichtig ist es deshalb die Preise zu vergleichen. Beim
Fahrzeugkauf
selbst beherzigen auch viele Verbraucher diesen Rat. Dabei werden
die Folgekosten wie Verbrauch von Kraftstoff und Versicherungsgebühren
oft vernachlässigt. Dabei sind bei der KFZ-Haftpflichtversicherung
die Preise sehr unterschiedlich. Am teuersten und gleichzeitig
am
verschiedensten sind die Preise für Fahranfänger.
Sage
und schreibe bis zu 1.000 Euro lassen sich beim Wechsel der
Versicherung
und beim Wechsel in den Teilkaskoschutz sparen. Die Kosten und
Unterschiede
sind so hoch, weil Fahranfänger das höchste Unfallrisiko
und somit auch Kostenrisiko haben. Ab einem Gewissen Alter sind
die Differenzen nicht mehr so stark. Auch Preisunterschiede
zwischen
Frau und Mann werden nicht gemacht.
Oben genannte Fahranfänger sind in „schlechte“
Risiken eingeteilt. Dies ist eine von zahlreichen Gruppen, in
denen die Versicherungskunden einen Platz finden. Neben der
schlechten
Risikogruppe gibt es noch die „gute“ Gruppe. Bei
guter
Risikogruppe ist die Unfallwahrscheinlichkeit relativ gering,
bei der schlechten Risikogruppe ist es umgekehrt. Die Zeit in
der ein Autofahrer ohne Unfälle fährt ist enorm wichtig.
Mit Hilfe dieser und anderer Statistiken wird der Beitrag berechnet
und mit der Unfallzahl werden Sie auch in eine Schadensfreiheitsklasse
eingeordnet. Je höher die Klasse ist, desto länger
hatten
Sie keinen Unfall. Somit ist bei hoher Schadenfreiheitsklasse
auch der Beitrag geringer. Bei niedrigen Freiheitsklassen und
schlechter Risikogruppe, kann es unter Umständen im Ernstfall
sein, dass Sie von der Versicherung keinen Kaskoschutz mehr
bekommen.
Dazu ist eine Versicherung gesetzlich nämlich nicht verpflichtet.
Neben genannten Faktoren sind auch der Wohnort und das Fahrzeug
von Bedeutung. Dafür gibt es eigene Statistiken, die zur
gesamten Kostenberechnung beitragen. Ein Golf beispielsweise
ist
teurer in der Versicherung als eine Familienkutsche. Grund ist,
dass Fahranfänger gerne mit Golfs fahren. Und diese sind
bekanntlich Unfallgefährdeter als andere.
Bei der Zulassung eines neuen Wagens müssen Sie vorweisen,
dass eine Versicherung für das Auto besteht. Dies ist deshalb
der Fall, da eine KFZ-Haftpflichtversicherung für Fahrzeugbesitzer
gesetzliche Pflicht ist. Kaskozusätze sind hingegen freiwillig.
Dennoch habe ca. 93 Prozent aller Autoinhaber einen solchen
Kaskoschutz
zusätzlich abgeschlossen. Dabei ist dieser zusätzliche
Schutz oft gar nicht nötig. Vor allem Vollkasko lässt
sich oft durch Teilkasko ersetzen. Kaskozusätze sollten
zum
Beispiel bei älteren Fahrzeugen nicht in Erwägung
gezogen
werden, da die hohen Kosten für solche Fahrzeuge nicht
mehr
lohnenswert sind. Bei Schäden, die oft gar nicht passieren,
ist es günstiger ein neues Fahrzeug zu kaufen oder diese
selbst zu zahlen, als teure Zusatzkosten zu tragen.
Wer für ein neues Automodell Vollkasko abschließen
möchte, sollte den Eigenanteil erhöhen. Dadurch senken
sich die Beiträge in der Regel enorm. Es sollte auch in
betracht
gezogen werden, in den Teilkaskoschutz zu wechseln. Hier sind
Leistungen zwar eingeschränkt, allerdings die Kosten ebenfalls
nicht so prall.
Teilkasko ist übrigens vor allem dann geeignet, wenn Sie
Ihren Wagen gegen Diebstahl und Brand versichern wollen. Hier
gilt dann insbesondere wegen der Diebstahlgefahr, das Fahrzeugtypen
höherer Klassen teurer sind als beispielsweise Kleinwagen.
Es lohnt sich immer eine gute Selbstbeteiligung festzulegen.
Dadurch
sinken die Kosten. Wollen Sie das der Schaden komplett von der
Versicherung getragen wird, also legen Sie keinen Selbstanteil
fest, sind die Prämien unbezahlbar hoch.
Der Vollkaskoschutz schließt zunächst Teilkasko ein.
Zusätzlich wird aber auch für selbstverschuldete Schäden
gehaftet. Vorausgesetzt sie sind nicht fahrlässig verursacht
worden. Also wird unter anderem nicht gezahlt wenn Alkohol am
Steuer im Spiel war. Da Vollkaskoversicherungen sehr kostenintensiv
sind, lohnen sie sich nach Angaben von Versicherungsberatern
der
Verbraucherzentrale nur, wenn es sich um einen Neuwagen oder
einen
Wagen handelt, der nicht älter als drei Jahre ist. Sinnvoll
ist es zudem wenn Sie ein Auto per Ratenkredit gekauft haben
oder
es leasen.
Auch bei der Vollkasko gilt es, nicht zu geringe Selbstbeteiligungen
festzulegen, da mit höheren Beträgen enorm gespart
werden
kann. Oft sind Differenzen so hoch zwischen den Versicherern,
dass höhere Beträge nicht ins Gewicht fallen.
Neben dem Teil- und Vollkaskoschutz gibt es auch Schutzbriefe,
die meist bereits in den Policen inklusive sind oder nur einen
sehr geringen Aufpreis kosten. Auch Mitwagenversicherungen sind
oft bereits inbegriffen. So zahlt Ihre Versicherung Schaden,
den
Sie um Urlaub mit einem gemieteten Auto verursachen. Oft bringt
diese Leistung allerdings wenig, da bei den meisten Mitwagenagenturen
schon Versicherungen zum Fahrzeug gehören. Deshalb bieten
Versicherer diese auch inkl. an.
Um die Kunden zu locken gibt es auch Rabatte bei den Versicherern
für verschiedenste Bereiche. Hier eine Auswahl wie Sie
davon
profitieren können.
- Sind Sie im Besitz einer Garage und bringen dort Ihr
Fahrzeug unter, dann geben einige Versicherer bis zu 10 % Rabatt.
Oft gibt es auch schon Rabatt wenn Wohneigentum besteht, da
dann
das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück an einem sichereren
Platz steht.
- Neuwagen sind weniger Anfällig für Schaden,
deshalb kann auch hier bis zu 10 % Kostennachlass errungen werden.
- Wer unter ca. 9.000 Kilometer im Jahr fährt, wird
bei den Versicherungen als „Wenig-Fahrer“ gesehen.
Auch hier besteht ein geringeres Risiko Schaden zu erleiden
oder
zu verursachen. Deshalb hier auch Sparpotential von sagen und
schreibe bis zu 15 %.
- Wenn Sie beim Versicherungsabschluss angeben, der einzige
Fahrer mit dem Wagen zu sein, dann winken bis zu 10 % Rabatt.
Je mehr Personen ein Auto nutzen, desto teurer die Versicherung.
- Leider keine Gleichberechtigung, aber dennoch Gang und
Gebe: Frauen erhalten bis zu 5 % Rabatt.
- Je länger Unfallfrei gefahren wird, desto höher
die Schadensfreiheitsklasse und damit bis zu 5 % Rabatt.
- Wenn Sie einer bestimmten Berufsgruppe angehören,
die statistisch gesehen wenige Unfälle hat, gibt’s
nochmals bis zu 5 % Rabatt. Ein Beispiel sind Rechtanwälte,
von denen man eine sichere und vor allem gesetzlich korrekte
Fahrweise
auch erwartet.
Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, müssen Versicherte
drei einfache Schritte befolgen um die Angelegenheit über
die Versicherung zu regeln.
- 1. Nehmen Sie Schadensbegrenzung vor. Bei einem Autounfall
leisten
Sie zum Beispiel Hilfe, rufen Sie den Notruf und warnen Sie
andere
Verkehrsteilnehmer.
- 2. Melden Sie dem Schaden so schnell wie möglich Ihrer
Versicherung.
- 3. Helfen Sie der Versicherung eine angemessene Schadenshöhe
zu bestimmen.
Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung für KFZ kündigen
möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten und
Vorgaben.
Kündigen können Sie zum Beispiel zum Ende des Versicherungsjahren
(31. Dezember). Sorgen Sie dann dafür, dass Ihre Kündigung
die Versicherung fristgerecht erreicht. Es gibt dreimonatige
und
monatliche Kündigungszeiträume.
Gekündigt werden kann auch innerhalb eines Monats nach
einer
Informationen, dass die Beiträge Ihrer Versicherung angehoben
werden. Die Kündigung wird automatisch zum Termin der
Beitragserhöhung
wirksam.
Wenn Sie sich ein neues Auto zulegen, unabhängig ob Neuware
oder gebraucht, dann haben sich auch automatisch ein Kündigungsrecht,
um beispielsweise zu einem günstigeren Versicherer zu
wechseln.
Ein Kündigungsrecht gilt auch bei einem Schadensfall.
Allerdings
müssen Sie hier aufpassen, auch der Versicherer darf
einen
Vertrag dann außer der Regel beenden.
Achten Sie bei allen Kündigungen unbedingt, dass diese
in
der Frist geschehen und Sie sich die Kündigung entweder
schriftlich
bestätigen lassen oder sie per Einschreiben mit Rückschein
versenden.
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